In Deutschland endet jede dritte Ehe mit einer Scheidung. Kommt es dazu, gibt es viele Fragen: Wo lebt das Kind? Darf ich mit Kind umziehen? Im Normalfall werden diese Entscheidungen, auch wenn nicht mehr als Liebespaar, aber eben als Elternpaar, gemeinsam getroffen. Gelingt dies nicht, entscheidet das Gericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Scheidung – gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, was nach einer Ehe meist der Fall ist, gilt das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls für beide. Dies nennt man das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet beide Eltern dürfen entscheiden wo sich das Kind aufhält. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Problemen. Beispielsweise wenn ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, umziehen möchte, der andere Elternteil das aber verhindern möchte.
Aufenthaltsbestimmungsrecht – großes Thema vor dem Familiengericht
Rechtlich gesehen ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (kurz ABR) ein Teil des Sorgerechts. Es bedeutet, dass die Eltern das Recht haben, über den Wohnort und die Wohnung des minderjährigen Kindes zu entscheiden. So muss beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht immer die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen, wenn ein Umzug geplant ist. Werden sich Eltern nicht einig, landet der Fall häufig vor dem Familiengericht. Dieses entscheidet dann nach bestem Wissen im Interesse des Kindes.
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sollten die Differenzen der Eltern immens sein, kann ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Das Gericht kann dann das ABR vom gemeinsamen Sorgerecht trennen. So dass das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausgeübt wird, das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch nur noch bei einem Elternteil liegt. Auch hier steht das Wohl und die Interessen des Kindes an erster Stelle. So prüfen die Richter, wo das Kind bisher die meiste Zeit gelebt hat, welches Elternteil die engere Bindung zum Kind hat, und wer sich bisher um die alltäglichen Belange des Kindes gekümmert hat.
Kinder ab einem Alter von vier Jahren werden häufig nach ihren Wünschen gefragt und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen meist selbst entscheiden, wo sie leben möchten. Ausnahmen sind natürlich drohende Vernachlässigung, Gewalt oder Drogenprobleme eines Elternteils.
Umgangsrecht auch ohne ABR
Sollte einem Elternteil vor Gericht das ABR abgesprochen werden, hat dieser weiterhin ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Während der Zeit des Umgangs kann er außerdem entscheiden, wo sich sein Kind aufhält. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu besitzen, berechtigt den Elternteil also nicht den Umgang zu verweigern.
Jacqueline ist staatlich anerkannte Erzieherin, Fachkraft für U3 Betreuung, Inklusions- und Integrations-Pädagogin. Neben ihrer beruflichen Laufbahn, ist sie Mutter von zwei Kindern. Einem Mädchen und einem Jungen. Ihre Wissen und ihre Erfahrung schöpft sie also aus beruflichen und privaten Herausforderungen. Das macht sie zu einer perfekten Autorin für unser Magazin.