Um Kinder großzuziehen, braucht man jede Menge Geld. Ob eine neue Brille, neue Schulbücher oder die Betreuung durch eine Babysitterin. Die Kosten können schnell in die Höhe steigen. Mit ein paar einfachen Tipps zur Steuererklärung, können sich Eltern einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.

Die Anschaffung des ersten Kinderwagens oder aber die neue Ausrüstung für das Kind, wenn es das erste Mal in einen Sportverein kommt. All diese Dinge können sehr schnell ins Geld gehen. Gewusst wie, können Sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Hierzu müssen Sie zunächst das Kindergeld in Ihrer Steuererklärung angeben, also für die ersten beiden Kinder beispielsweise jeweils 2328 Euro (Stand 2019). “Ab einer bestimmten Einkommenshöhe profitieren Eltern zudem von Kinderfreibeträgen, welche im Jahr 2020 gestützt durch das große Corona-Konjunkturpaket noch einmal deutlich angepasst worden sind. Doch auch darüber hinaus können zahlreiche Steuervorteile von beiden Elternteilen genutzt werden. Welche Kosten mit der Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden können, zeigen wir Ihnen in diesem Überblick.

Steuern sparen bei der Kinderbetreuung

Schon in puncto Kinderbetreuung können Eltern bereits einiges an Geld sparen – bzw. zurückerhalten. Dabei spielt es keine Rolle, von wem das Kind betreut wird. In die Regelung der Steuerrückzahlung für die Kinderbetreuung zählen sowohl die Kita, die Tagesmutter oder die Babysitterin hinein als auch die Oma oder der Teenager von nebenan. “Bis zum 14. Lebensjahr sind die Betreuungskosten für Kinder zu zwei Dritteln von der Steuer absetzbar”, erklärt Lothar Dölle, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Hessen. Bis zu 4000 Euro im Jahr können dabei geltend gemacht werden.

Zu diesem Punkt gibt es übrigens ein aktuelles Urteil (Juli 2021) des Bundesfinanzhofes. Kitabeiträge können auch künftig ganz klar bei der Steuererklärung als absetzbare Sonderausgaben angegeben werden. Allerdings müssen steuerfrei geleistete Zuschüsse des Arbeitgebers davon abgezogen werden.

Auch wenn Oma und Opa üblicherweise kein Geld für das Aufpassen auf die Enkelkinder nehmen, können ihnen die Eltern die Fahrtkosten erstatten und diese als Betreuungskosten steuerlich absetzen. Wichtig hierfür sind Belege, beispielsweise Tankquittungen.

Auch Kosten des Alltags können bei der Steuererklärung angegeben werden

Neben der Kinderbetreuung können auch weitere alltägliche Dinge, die Kosten verursachen, steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise die sogenannten “außergewöhnlichen Belastungen”. Diese schließen gesundheitliche und medizinische Kosten ein, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In diese Kategorie fallen unter anderem Medikamente, Zahnersatz, Kuren oder kurzsichtig- oder weitsichtigtbedingter Brillenbedarf.


Im Video: Bis wann muss die Steuererklärung fertig sein?


Sollten Sie einen Gärtner, Altenpfleger oder eine Putzfrau im eigenen Haushalt beschäftigen, dann können Sie diese Ausgaben als “haushaltsnahe Dienstleistungen” steuerlich absetzen. Bei geringfügig Beschäftigten können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden, jedoch maximal 510 Euro pro Jahr. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beläuft es sich ebenfalls auf 20 Prozent, wobei hier die Obergrenze bei 4000 Euro liegt.

Schulgeld unter gewissen Umständen über die Steuererklärung absetzbar

Falls Kinder eine Privatschule besuchen, können tatsächlich 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe abgesetzt werden. Dabei gibt es einen jährlichen Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kind. Voraussetzung hierfür ist entweder der Bezug von Kindergeld oder die Geltendmachung von Kinderfreibeträgen. Die zugehörigen Angaben macht man in der Steuererklärung über die Anlage Kind in den Zeilen 61 bis 63.

Vorteile des Riestervertrags ausschöpfen

Wer eventuell zur Altersvorsorge einen Riestervertrag abgeschlossen hat, sollte wissen, dass diese steuerlich besonders interessant sind. So kann man sich jährlich pro Kind eine Zulage von 300 Euro sichern. Das gilt für die Geburtsjahre 2008 und später. Für früher geborene Kinder erhält man immerhin noch 185 Euro Kinderzulage

Personen mit höherem Einkommen können sich darüber hinaus noch einen Bonus-Steuervorteil sichern: Eigenbeiträge und Zulagen bis zur Höhe von 2100 Euro sind pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig.

Ende 2020 einigte sich die GroKo darauf, Alleinerziehende mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen. Lest hier mehr dazu.


Wie das Absetzen von der Steuer funktioniert, welche Unterlagen für die Steuererklärung benötigt werden und welche Fristen zu beachten sind, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel auf. Wenn ihr mehr über das geplante Familiensplitting erfahren möchtet, dann könnt ihr euch in diesem Beitrag darüber informieren.


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