Mit einer Adoption wird ein Eltern-Kind-Verhältnis hergestellt, dass dieselben Rechte und Pflichten wie bei Blutsverwandtschaft begründet. Hier findet ihr gut verständliche Infos rund um das deutsche Adoptionsrecht.

Es verhilft nicht nur bei Unfruchtbarkeit oder Zeugungsunfähigkeit zum Mutter- und Vaterglück. Auch bei Patchworkfamilien wird immer häufiger die Adoption in Betracht gezogen, um das familiäre Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken. Seit dem Jahre 2014 erfüllen sich auch gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch durch die Adoption.

Voraussetzungen für eine Adoption

Für eine erfolgreiche Adoption haben die werdenden Eltern einige Erfordernisse zu erfüllen (§§ 1741 bis 1766 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB):

  • Altersbeschränkungen
    Bei Inlandsadoptionen liegt das Mindestalter der Eltern bei 25 Jahren. Bei verheirateten Paaren muss zumindest ein Ehegatte 21 Jahre, der andere 25 Jahre sein. Ein Höchstalter wurde nicht festgelegt. Ein natürlicher Altersabstand zum Kind sollte aber gegeben sein.
  • Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität
    Überprüft wird, ob die Adoptiveltern ihrem Kind ein finanziell gesichertes Leben bieten können. Dazu sind Einkommensnachweise bzw. sonstige Vermögensquellen vorzulegen.
  • Wohnsituation
    Nachweise sind auch zum derzeitigen Wohnraum zu geben. Das Adoptivkind sollte jedenfalls einen altersgerecht vorhandenen eigenen Spiel- und Lebensbereich zur Verfügung haben. Eine Kontaktmöglichkeit zu gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft wird ebenfalls positiv gewertet.
  • körperliche und geistige Fitness
    Eine weitere Voraussetzung ist die physische und psychische Gesundheit der Eltern zum Zeitpunkt des Adoptionsantrages.
  • weitere Erfordernisse
    Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft vor allem in Gesprächen die persönliche Eignung der Bewerber und Bewerberinnen. So sollten diese beispielsweise nachvollziehbare Angaben zu ihrer Motivation zur Adoption oder zu ihren Erziehungsvorstellungen machen können. Die Bereitschaft, das Kind über seine Herkunft zu informieren und in einer altersgerechten Weise offen mit der Adoption umzugehen, sollte ebenfalls vorliegen. Natürlich ist auch mit Fragen zur partnerschaftlichen Beziehung der Eltern untereinander zu rechnen. Aus dem Gespräch sollte hervorgehen, dass das Kind in einer stabilen Partnerschaft aufwächst.

Der Ablauf einer Adoption

Zuerst folgt die Bewerbung um eine Adoption bei einer Adoptionsvermittlungsstelle. Dazu zählt das Jugendamt im Wohnbezirk der Eltern oder auch anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen. Im Rahmen einer Eignungsprüfung wird sodann festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen. Danach beginnt die Wartephase, bis ein passendes Kind vermittelt werden kann.

Ist ein Kind gefunden, so startet die Adoptionspflegezeit. Das Kind wird den Adoptiveltern übergeben, Vormund bleibt aber vorerst noch das Jugendamt. Diese Zeit dient dem Kennenlernen und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und dem Kind. Wenn diese Zeit positiv verläuft, startet erst das gerichtliche Verfahren zur Adoption. Die Eltern stellen den Adoptionsantrag beim Familiengericht, welches darüber beschlussmäßig entscheidet.


Im Video: 5 Promis, die ihre Kinder zur Adoption freigegeben haben


Besonderheiten einer Auslandsadoption

Häufig werden Kinder aus anderen Ländern adoptiert. Wenn das Kind durch die Adoption seinen Herkunftsstaat verlässt, um im Heimatstaat der Adoptiveltern zu leben, liegt eine internationale Adoption (oder Auslandsadoption) vor. Dabei sind vor allem die folgenden Punkte zu beachten:

  • Strengere Eignungsprüfung
    Für das Kindeswohl soll sichergestellt sein, dass die Eltern sich mit dem Herkunftsland des Kindes auseinander gesetzt haben, um vor allem kulturellen Unterschieden positiv begegnen zu können.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Herkunftsstaates
    Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie einer Auslandsadoption prallen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander. Es gibt Länder, die z.B. keine Adoption kennen oder ganz andere rechtliche Folgen daran knüpfen. Die Adoption von Kindern aus solchen Ländern ist daher nicht möglich. Das Haager Übereinkommen aus 1993 wurde zum Schutz von Kindern und für die Zusammenarbeit der Staaten bei internationalen Adoptionen von zahlreichen Ländern unterschrieben. Diese Länder haben sich verpflichtet, den festgelegten Verfahrensablauf sorgfältig einzuhalten. Es empfiehlt sich, Kinder zu adoptieren, dessen Herkunftsländer Vertragsstaat dieses Abkommens ist.

Fazit

Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch sollten sich vor Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt im Klaren darüber sein, ob sie sich für eine Adoption eignen. Neben der wirtschaftlichen Stabilität sind dabei vor allem zahlreiche persönliche Faktoren wesentlich. Sind Eltern überzeugt, dem Kindeswohl unter all diesen Gesichtspunkten gerecht zu werden, steht einer erfolgreichen Adoption nichts mehr im Wege.


Weitere Informationen zum Thema Adoptionsrecht findet ihr im kostenfreien Ratgeber https://www.anwalt.org/adoption/ .

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