Leidet ein Kind unter Epilepsie, sollte das Personal des Kindergartens und später Lehrer über Notfallmaßnahmen informiert sein:
„Die wenigsten wissen, dass sie bei einem Anfall dem Kind nichts Hartes in den Mund stecken oder es fixieren dürfen. Idealerweise erhält das betreuende Personal eine Schulung, wie es sich im Notfall verhalten sollte. Dazu gehört, dass sie bei einem länger als fünf Minuten dauernden Anfall z.B. Benzodiazepin verabreichen sollten, um einen lebensgefährlichen Status epilepticus zu verhindern. Dies muss aber mit den Eltern bei Aufnahme eines Kindes mit der Diagnose Epilepsie abgesprochen und schriftlich festgelegt werden“, rät Prof. Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mit jahrelanger Klinikerfahrung.
Dass ein Kind unter Epilepsie leidet, ist auch eine wichtige Information, um Unfälle zu vermeiden. So haben Betroffene ein wesentlich höheres Risiko, beim Schwimmen zu ertrinken und sollten deshalb in Bezug auf Badeausflüge besonders vorsichtig sein. „Kinder mit Epilepsie können evtl. in Absprache mit dem Facharzt sogar ins Schwimmbad gehen, wenn sie medikamentös gut eingestellt sind und etwa ein Jahr keinen Anfall hatten, doch sollte immer eine lückenlose Einzelaufsicht gewährleistet sein, um im Notfall helfen zu können“, so Prof. Nentwich.
Weitere Informationen rund um das Thema “Epilepsie” finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unter https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/epilepsie/was-ist-epilepsie/.
Pressemeldungen und Veröffentlichungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Das Portal www.kinderaerzte-im-netz.de informiert regelmäßig über aktuelle Gesundheitsthemen von Kindern und Jugendlichen.