Viele von uns haben es zumindest schon innerhalb der Familie oder dem Bekanntenkreis erlebt: Zähne und Kieferfehlstellungen können teuer werden. Ein Thema das umso aktueller wird, wenn man Kinder bekommt . Eine Zahnzusatzversicherung kann im Fall der Fälle einen Großteil der finanziellen Belastungen auffangen. 

Eine Behandlung beim Kieferorthopäden ist teuer. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auch bei Kindern und Jugendlichen nur die Kosten, wenn man von einer wirklich schwerwiegenden Zahnfehlstellung spricht. Rein kosmetische Behandlungen werden weder von der gesetzlichen KV noch von Zusatzversicherungen übernommen. Aber auch bei kleineren und mittleren Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers, müssen Kassenpatienten – oder deren Eltern – die Kosten privat tragen. Aus diesem Grund ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder immer wichtiger. Denn sie übernimmt in diesen Fällen einen erheblichen Teil der Kosten.

Bei eher aufwendigen Behandlungen oder speziell-hochwertigen Materialien, flattert schnell eine Rechnung über mehrere tausend Euro ins Haus. Gerade bei Heranwachsenden, kann eine Behandlung mit einer Zahnspange über lange Zeit große Löcher in das Familienbudget reißen.

Zunächst wird die eigentliche Zahnspange gefertigt und angepasst. Da diese meist über mehrere Jahre getragen werden muss, kann es aber gut sein, dass sich der Kiefer noch im Wachstum befindet. Neben dem regelmäßigen Nachstellen der Spange, kann also irgendwann eine neue fällig sein, weil die ursprüngliche nicht mehr mit dem Wachstum mithält – bzw. nicht mehr weiter justierbar ist.


Kinderzahnpasta: Nur wenige Produkte glänzen im Test

Von einer Kinderzahnpasta erwarten Eltern vor allem zwei Dinge: dass sie die Zähne der Kleinen gut vor Karies schützt und keine schädlichen Stoffe enthält. Doch nur wenige Produkte erfüllen diesen Anspruch.

Die Zahnzusatzversicherung ist nur für Kinder sinnvoll

Man muss wissen, dass der private Versicherungsschutz (welche die Zahnzusatzversicherung ist) entfällt, wenn bereits bei Vertragsabschluss eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung oder ähnliches vorhanden ist. Darüber hinaus entfällt ab dem 18. Lebensjahr in der Regel der Anspruch auf kieferorthopädische Kassenleistungen. Ab diesem Zeitpunkt würden also auch die Krankenkassen keine Leistungen mehr bezahlen, selbst wenn sie medizinisch notwendig wären.

Es gilt also, seine Kinder möglichst schon ab dem Kindergartenalter mit einer Zahnzusatzversicherung zu bestücken, damit eventuell später auftretende Fehlstellungen zwingend übernommen werden. Nur so hat man im Ernstfall medizinische und finanzielle Sicherheit. 

Ein Vergleich rechnet sich in barem Geld

  • Leistungsbegrenzungen: Viele Versicherer beschränken für die ersten drei Vertragsjahre auf bestimmte Höchstsummen. Wenn ein Kind im Alter von 7 Jahren volle Leistung benötigt, dann muss der Vertrag bereits im Alter von 4 Jahren abgeschlossen worden sein.
  • Leistungsumfang: Teure Privatleistungen aber auch Behandlungen mit Kassenanteil sollten übernommen werden.
  • Prozentzahlen: Eine Erstattung von 100 Prozent klingt super. Aber oftmals gibt es trotzdem eine Begrenzung der jährlichen Gesamterstattungssumme. Also Vorsicht!
  • Zahnarztwechsel: Viele Kassen sehen es nicht gerne, wenn man während einer laufenden Behandlung den Zahnarzt wechselt. Also immer beim Versicherer nachhaken, bevor man den Arzt wechselt.

Natürlich verhält es sich bei der Zahnzusatzversicherung wie bei anderen Versicherungen auch – Tarife und Verträge sind oftmals sehr komplex und unübersichtlich. Daher sollte man keinen Abschluss überstürzen. Grundsätzlich sind sie aber eine tolle Sache. Gerade wenn man weiß, dass man familiär bedingt eher mit schlechten Zähnen zu kämpfen hat. Ein besonnener Vergleich, um möglichst alle Eventualitäten abgesichert zu haben, ist dennoch Pflicht.


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