Man mag kurz zucken, auch das Ego hat schließlich seinen Stolz, aber es stimmt tatsächlich. Die Zweckentfremdung einer Garage als Lagerraum ist in Deutschland streng verboten. Das gilt sowohl für angemietete Garagen, als auch für Eigentümer mit Haus, Garten – und eben Garage.
Die Genehmigung zum Bau einer Garage, ist in Deutschland an eine eng gefasste Nutzung gebunden. Jegliche Zweckentfremdung über den Nutzungsrahmen hinaus, ist nicht erlaubt. Eine Garage dient laut Garagenverordnung zum Abstellen eines PKWs. Diese Verordnung kann in den einzelnen Bundesländern leicht abweichen. Allerdings beziehen sich diese Abweichungen eher nicht auf die Art der Nutzung. Ein Partyraum in der Garage, streng genommen sogar das Abstellen von Fahrrädern, ist offiziell tabu.
Was darf man in seiner Garage lagern – und was nicht?
Der Gesetzgeber zieht bei der Nutzung einer Garage enge Grenzen. Erlaubt ist ein angemeldetes Fahrzeug, welches auch regelmäßig gefahren wird. Darüber hinaus dürfen nur Dinge und Teile in der Garage gelagert werden, welche im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen. Also beispielsweise Winterreifen, Radkappen, Pflege- und Reinigungsprodukte für den PKW.
Streng genommen darf neben dem regelmäßig genutzten PKW und zugehörigen Teilen, nichts weiter in einer Garage gelagert werden. Selbst Fahrräder sind laut Garagenverordnung nicht vorgesehen. Die Nutzung als Lagerraum für Gartengeräte, Möbel oder Kisten mit wichtigen Erinnerungen, ist nicht erlaubt.
Macht die Garage als Lagerraum überhaupt Sinn?
Dennoch bleibt die Garage natürlich eine verlockende Alternative zur Lagerung unterschiedlichster Dinge. Zur Not wird das heiß geliebte Auto auf der Straße geparkt. Und wem sollte man es vorwerfen? Platzmangel nervt. Dauernde Unordnung, Stolperfallen und das Risiko, dass Dinge unnötig zu Bruch gehen, weil sie im Wohnbereich im Weg stehen, sind keine Dauerlösung. Da lockt die Garage als vermeintlich bessere Option. Aber ist sie es denn auch?
Die meisten Dinge, die in der Garage landen, haben einen gewissen ideellen oder praktischen Wert. Würde man sie loswerden wollen, kämen sie schlicht in den Müll, aber nicht dahin, wo man normalerweise sein Auto parkt. Man möchte sie also nicht entsorgen, sondern möglichst sicher lagern und verwahren.
Fakt ist leider, dass der Innenraum einer Garage, generell starken Temperaturschwankungen ausgesetzt ist. Oft dringt Wasser ein. Der Boden wird nass, die Luft feucht. Im Sommer wird es unerträglich heiß, im Winter friert es drinnen fast genauso, wie draußen. Es gibt unzählige Gegenstände, Geräte und Erinnerungsstücke, die solchen Bedingungen nicht dauerhaft standhalten. Es ist also mehr als fraglich, ob es eine gute Idee ist, die Garage als dauerhaften Lagerraum zu nutzen.
Im Video: Vor eigener Garage parken – mit fatalen Folgen
Zweckentfremdung Garage: Diese Strafen können drohen
Generell ist es so, dass weder das Ordnungsamt, noch die Polizei, oder eine andere Behörde, proaktiv um die Häuser zieht, um Garagen auf ordnungsgemäße Nutzung zu kontrollieren. Dass es also eines Tages auf Verdacht an der Türe klingelt, ist so gut wie ausgeschlossen. Allerdings soll es immer mal wieder zu Fällen kommen, in denen eine Behörde über die Zweckentfremdung einer Garage informiert wurde. Das Land der Dichter und Denker ist eben (mitunter) auch für seine Missgunst bekannt. Da wird der sprichwörtliche Zaunkrieg, bei Bedarf, als Punktsieg über die Garage des Kontrahenten geführt. Sicherlich nicht die feine Art, aber effektiv, weil potenziell teuer.
Wen es erwischt, kann theoretisch mit einer Strafzahlung von bis zu 500 Euro rechnen. Allerdings werden solche Strafen im Regelfall nur verhängt, wenn man sich uneinsichtig zeigt. Auch wenn der Gesetzgeber hier klar formuliert, wird eher auf Aufklärung und Vernunft gesetzt. Wer also auf Ansage seine Garage räumt – und dem ursprünglichen Zweck zuführt, wird meist straffrei bleiben. Im Wiederholungsfall oder bei Weigerung, ist eine Geldstrafe jedoch relativ sicher.
Konsequenzen ganz anderer Art kann die Zweckentfremdung einer Garage im Mietverhältnis nach sich ziehen. Vermieter sind theoretisch berechtigt, die Reißleine zu ziehen, wenn ihnen die Art der Nutzung nicht gefällt, oder wenn sie selber aufgrund der falschen Nutzung des vermieteten Objekts, angemahnt werden. Nicht jeder behält in solchen Situationen einen kühlen Kopf. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist also theoretisch möglich.
Potenzieller Ärger mit der Versicherung bei Schaden oder Verlust
Ein letzter Punkt, über den man sich bewusst sein muss, wenn man Gegenstände in einer Garage lagern möchte, ist eine potenzielle Verweigerungshaltung der Hausratversicherung, wenn es zu einem Schaden oder Verlust kommt. Egal ob Wasserschaden, Brand oder Diebstahl, eure Versicherung könnte argumentieren, dass Hausrat nur in entsprechend geschütztem Umfeld innerhalb des Wohnhauses (oder der Wohnung) versichert ist.
Fakt ist, dass die meisten Klagen gegen eine Versicherung, in solchen Fällen (auch bei zweckentfremdeter Nutzung) für die Versicherten entschieden werden. Trotzdem eben nicht alle. Ein Restrisiko bleibt bestehen, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt. Welchen Schaden man emotional und finanziell verkraften kann, sollte man also bestenfalls immer gut abwägen, bevor man die entsprechenden Dinge in der Garage einlagert.
Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang “Soziale Arbeit” studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins. (Bild: © Chantal Reimann)