Pünktlich zum neuen Jahr, haben Trennungskinder laut “Düsseldorfer Tabelle 2022”, Anspruch auf mehr Unterhalt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte, steigen die Sätze für den Kindesunterhalt ab Januar 2022 leicht an. Teilweise liegen die Steigerungen sogar bei unter einem Prozent.

So beträgt der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2022, für ein Kind von einem bis zu fünf Jahren, 396 Euro im Monat. Das sind drei Euro mehr, als bisher. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren, werden 455 Euro Unterhalt gezahlt. Ein Plus von vier Euro. Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren, steigt der Mindestunterhalt um 5 Euro, und landet damit bei 533 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2022

Screenshot Düsseldorfer Tabelle 2022
Screenshot: © Justiz NRW

Die “Düsseldorfer Tabelle” ist eine Bemessungsrichtline für alle deutschen Oberlandesgerichte, welche als Grundlage für die Ermittlung des Kindesunterhalts herangezogen wird. Dabei ist die nicht rechtlich bindend. Zum ersten Mal wurde die Tabelle im Jahr 1979 erstellt. Schon damals vom Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bis heute für die Tabelle aus Düsseldorf zuständig ist.

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 ist in 15 Gehaltsgruppen eingeteilt. In der ersten Gehaltsgruppe (bis 1.900 Euro netto) ist der Mindestunterhalt an Kinder festgelegt. Die Tabelle steigert sich innerhalb der Gehaltsgruppen und der Altersstufen der Kinder. So errechnet sich der Mindestunterhalt in der niedrigsten Gehaltsgruppe, bei einem Kind bis zu 5 Jahren, bei 396 Euro. In der höchsten Gehaltsstufe, mit einem Kind ab 18 Jahren, wird ein Kindesunterhalt von 1.138 Euro angesetzt.

Ganze fünf Einkommensgruppen wurden der Tabelle 2022 neu zugeordnet. Die ersten 10 Gruppen bleiben unverändert. Bei einem Nettogehalt von 5.501 Euro, bis zu einem bereinigten Nettogehalt von 11.000 Euro, werden künftig feste Unterhaltsleistungen fällig.

Wichtig zu wissen:

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld (hier findet du die Auszahlungstermine) hälftig an den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei volljährigen Kindern findet eine volle Anrechnung des Kindergelds statt.

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