Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft liegen ganz schnell auf der Hand. Privatpatienten genießen einen besonderen Status, der sich beinahe pauschal durch alle Lebensbereiche zieht.

Durch spezielle Tarife oder Zusatzleistungen kann man darüber hinaus jede erdenkliche Annehmlichkeit genießen, welche gesetzlich Versicherten (ohne private Zusatzversicherung) meist in Gänze verwehrt bleiben. Zunächst sollte jedoch Klarheit darüber bestehen, dass es in der privaten Krankenversicherung (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung) keine Familienversicherung im klassischen Sinne   gibt. Für jedes Kind muss ein eigener kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden.

Beitritt in die PKV mit bestehender Schwangerschaft?

Darüber hinaus muss man wissen, dass man es als schwangere Frau nicht unbedingt einfach hat, in die PKV einzusteigen. Eine Schwangerschaft gilt – einfach ausgedrückt – als „erhöhtes Kostenrisiko“. Denn grundsätzlich wird beim Einstieg in die private Krankenversicherung eine „Gesundheitsbewertung“ bzw. „Risikoprüfung“ vorgenommen. Ein Umstand, dem sich jeder Interessent beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung stellen muss. Dabei werden jegliche Vorerkrankungen der eigenen Person und der direkten Blutsverwandten abgefragt. Und auch künftige „mögliche“ Szenarien fließen mit in die Bewertung ein. So können Komplikationen während der Schwangerschaft bei Mutter und Kind Folgeschäden hervorrufen, welche gedeckt sein wollen.

Schwangere kümmert sich um private Krankenversicherung.
Bild: © Yakobchuk Olena / Adobe Stock

Neben diesen erschwerenden Umständen gibt es eine übliche Wartezeit von 8 Monaten. So kann es passieren, dass zum Zeitpunkt der Geburt kein Versicherungsschutz besteht.

Schwangerschaft bei bestehender privater Krankenversicherung

Wenn man bereits privat krankenversichert ist, kann man auch als schwangere Frau von hohen Standards profitieren. Allerdings muss man wissen, dass man bei den meisten Anbietern auch während der Zeit des Mutterschutzes den vollen Beitragssatz zahlt. Einige Anbieter ermöglichen jedoch den Wechsel in einen speziellen Tarif, welcher beispielsweise eine Entbindungspauschale und ähnliches enthalten kann. Alle zu erbringenden Gesundheitsleistungen der Mutter sind so über den Versicherungsschutz voll abgedeckt.

Wie wird das Baby in der PKV versichert?

Das heranwachsende Baby wird künftig über das Elternteil versichert, welches das höhere Einkommen hat. Ist der Vater der „Großverdiener“ der Familie, wird das Baby entweder mit einem eigenen Vertrag  in die PKV über den Vater aufgenommen, oder in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Vater familienversichert.

Bestreitet die Mutter weiterhin das höhere Einkommen, wird das Baby mit einem eigenen Vertrag  in der PKV versichert. Geht die Mutter in Elternzeit – und ihr Einkommen rutscht unter das Niveau des Einkommens des Vaters ab – wird das Kind automatisch über den Vater versichert. Auch hier ginge es wieder kostenlos in die Familienversicherung, falls der Vater gesetzlich krankenversichert ist.

Schwangere mit Baby Strampler.
Bild: © Yakobchuk Olena / Adobe Stock

TIPP: Mütter haben, wenn das Einkommen durch Schwangerschaft oder Elternzeit vorübergehend sinkt, die Möglichkeit eine sogenannte PKV-Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Hier wird ein Versicherungsschutz der PKV im Voraus zugesichert, auch wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtern sollte.

Vorteile der PKV während und nach der Schwangerschaft

Was bei einer privaten Krankenversicherung allgemein als vorteilhaft empfunden wird, ist für eine werdende Mutter geradezu ein Segen. So ist die Behandlung durch den Chefarzt bei einer stabilen und unkomplizierten Schwangerschaft bestimmt sehr angenehm. Sollte sich jedoch eine Risikoschwangerschaft entwickeln, weiß man sich gewiss in guten Händen.

Auch die Möglichkeit von privaten Einzelzimmern, vor und nach der Geburt, weiß man sehr schnell zu schätzen. Mutter und Baby genießen so auch im Krankenhaus wertvolle Intimität. Die Einrichtung der Zimmer ist wohnlich und behaglich, das Essen bietet eine größere Auswahl und ist oftmals besser als in regulären Zimmern. Auch der Personalschlüssel der Schwestern und Ärzte ist ein gänzlich anderer.

Aber auch vor der Geburt kann man mit einem erweiterten Leistungskatalog – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – rechnen. So sind in der GKV nur drei Ultraschalluntersuchungen üblich. Die PKV gewährt meist mehr!


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