Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den Reformplan des Ehegattensplittings zum Familiensplitting festgelegt. Das Ehegattensplitting ist den meisten Familien in Deutschland bekannt. Aber was würde ein Familiensplitting für Familien mit Kindern bedeuten? Wir klären euch auf.

Das bisherige Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting war es bisher üblicherweise so, dass Paare ab der Hochzeit bares Geld sparen konnten. Allerdings kommt die Grundidee dieses Splittings aus einer Zeit, in der zumindest in den meisten Fällen, der Mann ein recht hohes Vollzeitgehalt mit nach Hause brachte, während die Frau allenfalls einen kleinen Nebenjob neben der Hausarbeit und der Versorgung der Kinder ausübte.

Der Mann (als Hauptverdiener) wurde damit in die Steuerklasse 3 eingeordnet, in der er wesentlich mehr Nettogehalt heraus bekam. Die Frau fand sich mit ihrem kleineren Gehalt in der Steuerklasse 5 wieder. Dort trägt man eine relativ hohe Steuerlast.

Warum will die Ampelkoalition ein Familiensplitting einführen?

Aus heutiger Sicht, in der meist beide Partner gleichwertigen Jobs nachgehen, oder nachgehen könnten, ist diese steuerliche Aufteilung in sehr vielen Fällen nicht mehr gerecht. Was also in der Vergangenheit einmal gut gemeint war, rechnet sich heute oft nicht mehr fair. Darüber hinaus hat man nach einem Weg gesucht, wie man Familien mit Kindern, zusätzlich steuerlich entlasten kann. An diesem Punkt kommt das Familiensplitting ins Spiel.

Wie soll das Familiensplitting funktionieren?

Die Lösung der Ampelkoalition möchte die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Verheiratete Paare kämen dann künftig in eine neu ausgerichtete Steuerklasse 4. Und zwar jeweils beide Partner, welche dann auch steuerlich in der Abgabenlast gleich behandelt würden. Der Partner oder die Partnerin, welche/r bisher in Steuerklasse drei eingestuft war, und entsprechend weniger Abgaben leisten musste, wird nun etwas höher belastet. Das Nettoeinkommen würde leicht sinken. Andersherum verhält es sich bei dem Partner oder der Partnerin, welche/r durch das geringere Gehalt bisher in Steuerklasse 5 eingeordnet war. Dort kommt nun ein wenig mehr Netto vom Brutto an.

Interessant wird es ab dem Punkt, wenn ein Paar Kinder hat. Denn beim Familiensplitting wird die Gesamtsteuerlast nicht nur durch die jeweils steuerpflichtigen Partner geteilt. Der Unterschied zum bisherigen Ehegattensplitting wird hier völlig klar. Bei einem Elternpaar mit einem Kind wird die Steuerlast durch drei Personen berechnet. Bei einer Familie mit zwei Kindern teilt sich die Abgabenlast durch vier.

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Insgesamt sollen Familien mit Kindern auf diese Weise finanziell deutlich entlastet werden. Umso mehr Kinder, umso mehr Entlastung. Wie sehr und konsequent diese Entlastungen am Ende auf den Lohnstreifen von Millionen deutschen Bürger*innen durchschlagen werden, muss die Zeit zeigen. Das Konzept klingt spannend und fair. Wir werden hier genau hinschauen – und weiter berichten.


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