Wegen starker Windböen auf Madeira wurden am Wochenende zahlreiche Flüge annulliert. Tausende Urlauber strandeten auf der portugiesischen Insel und warten am Flughafen Funchal auf einen Rückflug nach Hause. Welche Rechte Touristen im Falle von wetterbedingten Flugausfällen haben und wo Betroffene Hilfe finden, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Pflichten der Airline

Fallen aufgrund schlechter Wetterverhältnisse Flüge aus, ist die Airline verpflichtet, den Betroffenen in einem angemessenem Rahmen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören eine Unterkunft (z.B. Hotelzimmer) und Mahlzeiten. Reisende haben die Wahl: Die Fluggesellschaft muss einen frühestmöglichen Alternativflug anbieten oder das Original-Ticket erstatten. Sorgt die Airline nicht für die nächstmögliche Alternative, kann man selber einen Rückflug buchen und sich die Kosten erstatten lassen.

Was viele nicht wissen: „Die Airline darf den Alternativ-Flug nicht nur unter den eigenen Flügen auswählen, sondern muss auch die Flüge anderer Anbieter berücksichtigen. Vorausgesetzt es sind noch ausreichend Plätze vorhanden“, erklärt Pauline Stabenow, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Achtung: Wer seinen Flug vorsorglich selbst storniert, hat nicht die gleichen Rechte!

Was müssen Reisende tun?

Die Expertin rät: „Egal ob Alternativflug oder Unterkunft, immer zuerst bei der Airline die Leistungen einfordern (z. B. am Schalter).“ Dort erhalten gestrandete Urlauber eine Auskunft darüber, ob es beispielsweise ein Hotel gibt sowie, wann es den nächstmöglichen Rückflug gibt. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Aussagen.

Sorgt die Airline nicht selbst für eine Unterkunft oder Mahlzeiten (z. B. mit Restaurant-Gutscheinen), kann man die Kosten hinterher geltend machen. Wichtig: Alle Rechnungen aufbewahren!

Bei Pauschalreisen kann man sich an den Reiseveranstalter wenden. Je nach Situation haben Reisende hier noch weitergehende Rechte .

Wo gibt es Hilfe?

Wenn die Airline ihre Pflichten nicht erfüllt, dann können sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Das Juristen-Team prüft die Beschwerde und verweist gegebenenfalls an eine zuständige Schlichtungsstelle.


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