Sobald die Flitterwochen zu Ende sind und sich allmählich der Alltag einstellt, sollten Ehepaare einen Blick in ihre Versicherungsverträge werfen. Denn wer sich für eine gemeinsame Zukunft entscheidet, hat einen anderen – meist höheren – Versicherungsbedarf als Alleinstehende. Der Großteil aller Frischvermählten möchte für den Ernstfall gerüstet sein und für das hohe Alter vorsorgen. Wir verraten Ihnen hier alles Wissenswerte über die wichtigsten Versicherungen in der Ehe.
Versicherungen nach der Eheschließung?
Wenn sich zwei Menschen dazu entscheiden, ihr restliches Leben miteinander zu verbringen und ihre bedingungslose Liebe durch die Eheschließung zum Ausdruck bringen, verändert sich vieles. Neben der Namens- und Adressenänderung ist auch der Versicherungsbedarf ein anderer. Dabei gibt es so einiges zu beachten, was die unterschiedlichen Versicherungen für Ehepaare betrifft.
Für frischgebackene Eheleute ist es sinnvoll, ihre bereits bestehenden Versicherungsverträge zusammenzulegen. Bei vielen Versicherungen kann der Ehepartner schließlich automatisch mitversichert werden. Das erleichtert nicht nur die Abwicklung, sondern spart auch bares Geld. Außerdem sollte der Abschluss zusätzlicher Versicherungen, die ab der Hochzeit relevant werden, in Erwägung gezogen werden.
Lebensversicherungen in der Ehe abschließen
Die Ehe ist vieles – unter anderem ist sie eine Versorgungsgemeinschaft. Mit der Hochzeit ändert sich der Vorsorgebedarf, denn ab diesem Zeitpunkt ist man nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich. Auch der Ehepartner und die künftigen gemeinsamen Kinder müssen in der Versicherungsplanung mitberücksichtigt werden.
Ein Schicksalsschlag wie Tod oder Berufsunfähigkeit ist für die Betroffenen natürlich erstmal ein Schock. Damit die engsten Angehörigen zumindest finanziell abgesichert sind, lohnt sich der Abschluss spezieller Lebensversicherungen, die im Ernstfall Hilfestellung leisten. Sprechen Sie in Ihrer Ehe unbedingt über die folgenden drei Versicherungsformen:
Risikolebensversicherung
Falls ein Ehepartner plötzlich ums Leben kommt, stehen die Hinterbliebenen häufig vor einem finanziellen Fiasko – insbesondere, wenn der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie war. Wenn das Einkommen mit dem Todesfall wegfällt, wissen meist junge Familien nicht, wie sie ihre Rechnungen begleichen und somit ihren Lebensstandard aufrechterhalten sollen.
Mit dem Abschluss einer Risiko- bzw. Ablebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie – Ehepartner mitsamt gemeinsamen Kindern – vor möglichen Geldsorgen bewahrt wird. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung eine Ablebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie nun unbedingt überprüfen, wer als Begünstigter eingetragen ist. Übertragen Sie diese Position gegebenenfalls baldmöglichst auf Ihren Ehepartner.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein tragischer Unfall oder eine verheerende Krankheit kann zur gefürchteten Berufsunfähigkeit führen. Die staatliche Leistung, die in diesen Situationen geboten wird, reicht meistens nicht aus, um nach dem Einkommensverlust den Lebensstandard zu sichern. Deshalb sollten Sie beide – oder zumindest der Hauptverdiener – über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
So können Sie sich sicher sein, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihr gemeinsames Leben trotzdem finanziell gut meistern können. Dabei gilt: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 75 % des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Falls Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie unbedingt nochmals Ihre derzeitige Versicherungssumme kontrollieren.
Private Pensionsversicherung
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist mit einer stetig ansteigenden Lebenserwartung zu rechnen – infolgedessen werden auch Pensionsgelder in den nächsten Jahren immer niedriger ausfallen. Wenn Sie sich nicht auf Ihre staatliche Pension verlassen und lieber auf Nummer Sicher gehen möchten, sollten Sie über den Abschluss einer privaten Pensionsversicherung nachdenken.
Diese Versicherungsform garantiert Ihnen, dass Sie Ihren Lebensstandard – auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben – beibehalten können. Ihr Ehepartner kann dabei als Begünstigter im Versicherungsvertrag genannt werden. So werden die eingezahlten Prämien nach Ihrem Ableben an Ihren Lebensgefährten ausgezahlt. Ansonsten gilt die Versicherungssumme automatisch als Nachlass und wird auf die Familienmitglieder aufgeteilt.
Haushalts- und Haftpflichtversicherung zusammenlegen
Eine Eheschließung bedeutet nicht nur den Abschluss zusätzlicher Versicherungen, sondern bietet auch die Möglichkeit, bereits bestehende Versicherungsverträge zusammenzulegen. Auf diese Weise können Doppelversicherungen vermieden und Prämien gespart werden. Diese Situation trifft z. B. ein, wenn Sie und Ihr Partner bereits eine Haushalts- und Haftpflichtversicherung mit in die Ehe bringen.
Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung ist notwendig, um das gesamte Hab und Gut im gemeinsamen Zuhause gegen z. B. Brand, Diebstahl und sonstige Beschädigen abzusichern. Bei zwei laufenden Verträgen sollten Sie die jüngere Polizze außerordentlich kündigen (die Kündigungsfrist beträgt bei einer Eheschließung nicht mehr drei Monate, sondern nur mehr einen) und die ältere bestehen lassen.
Neben der Zusammenlegung beider Haushaltsversicherungen sollten Sie außerdem die festgelegte Deckungssumme an das gemeinsame – höchstwahrscheinlich wesentlich größere – Zuhause anpassen. Diese sollte immer dem Gesamtwert der eigenen vier Wände entsprechen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie unterversichert sind und im Schadensfall einen geringeren Betrag rückerstattet bekommen.
Private Haftpflichtversicherung
Auch bei zwei privaten Haftpflichtversicherungen können Sie eine guten Gewissens auflösen – der Ehepartner ist auch bei dieser Versicherungsform automatisch mitversichert. Einzige Ausnahme: Falls Sie vor der Eheschließung von einem Singletarif profitiert haben, ist Ihre bessere Hälfte nicht mitversichert.
Bei einem Kinderwunsch sollten Sie eine Familien-Haftpflicht in Erwägung ziehen – einerseits kostet diese weniger und andererseits sind Ihre künftigen gemeinsamen Kinder hier mitversichert. Zumindest stimmt das, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie leben mit Ihren Kindern im gleichen Haushalt.
- Ihre Kinder sind unter 18 Jahre alt.
- Ihre Kinder sind noch nicht berufstätig.
Die Mitversicherung Ihrer Kinder läuft mit dem Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums aus. Danach muss sich Ihr Nachwuchs um seine eigene private Haftpflicht kümmern.
Versicherungen in der Ehe: für die optimale finanzielle Absicherung
Wenn sich zwei Menschen das Jawort geben, ist das wohl der größte Liebesbeweis überhaupt. Die Eheschließung ist das Ja zur gemeinsamen Zukunft – in guten wie auch in schlechten Tagen. Für die optimale finanzielle Absicherung sollten Sie neue Versicherungen abschließen und bestehende zusammenlegen. So sind Sie für den Ernstfall vorbereitet und sorgen für eine umfassende Altersvorsorge.
Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang “Soziale Arbeit” studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins. (Bild: © Chantal Reimann)