Auch wenn man es keinem wünscht, kann prinzipiell jeder früher oder später von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Etwa weil ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung. Eine drohende Arbeitslosigkeit ist in jedem Fall ein schwerer Einschnitt in die persönliche Lebenssituation. Besonders einschneidend kann dies sein, wenn auch andere Personen von diesem Einkommen abhängig sind. Umso wichtiger sind jetzt die richtigen Schritte. Wir zeigen, was es mit Arbeitsuchend- und Arbeitslos-Meldung auf sich hat und welche finanziellen Hilfen zur Verfügung stehen.
Gekündigt – und jetzt? Einen kühlen Kopf bewahren
Manchmal sieht man es kommen, die Kündigung kann einen aber auch wie ein Blitz aus heiterem Himmel treffen. Tatsache ist, dass es immer ärgerlich ist und Herausforderungen mit sich bringt, wenn man gekündigt wird. Tritt dieser Fall ein, sind drei Dinge wichtig:
- Einen kühlen Kopf bewahren und für emotionale Stabilität sorgen
- Meldefristen bei der Agentur für Arbeit beachten
- Alle Optionen für die berufliche Zukunft ausschöpfen
Sobald die Kündigung erfolgt, neigen viele Menschen dazu, negativ zu denken. Das birgt die Gefahr, kopflos zu handeln. Dabei gibt es jetzt einiges zu tun. Zum Beispiel sollte man darauf bestehen, von seinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten. Auf diesen gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Schließlich soll der zukünftige Arbeitgeber wissen, mit wem er es zu tun hat. Auch im Falle einer beruflichen Neuorientierung sollte man sich sein Arbeitszeugnis aushändigen lassen. Jetzt ebenso wichtig: Positiv bleiben. Natürlich ist es keine schöne Situation wenn einem gekündigt wird, doch es ist nicht ausweglos. Es gibt einige Dinge, die man selbst tun kann. Dazu gehört einerseits die finanzielle Absicherung und andererseits, sich um einen neuen Job zu bemühen. Um in der Phase der Arbeitslosigkeit emotional gefestigt zu bleiben, bietet es sich an, den veränderten Alltag zu strukturieren. Feste Aufstehzeiten und kleine Rituale im Alltag können helfen, motiviert zu bleiben.
So sehen die Meldefristen für die Arbeitsuchend- und Arbeitslos-Meldung aus
Sich arbeitsuchend oder arbeitslos zu melden, ist der nächste wichtige Schritt. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Meldungen. Je nachdem, in welcher Situation man sich befindet, muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder arbeitslos melden.
In diesem Fall meldet man sich arbeitsuchend:
- Dir wurde gekündigt – Du wirst also in absehbarer Zeit arbeitslos, bist aktuell aber noch in einer Anstellung
Beispiele: Befristeter Arbeitsvertrag oder Kündigung mit langer Kündigungsfrist.
In diesem Fall meldet man sich arbeitslos:
- Dein Arbeitsverhältnis ist wirklich beendet
So meldet man sich arbeitsuchend:
Wer arbeitsuchend ist, sollte dies schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit melden. Und zwar spätestens 3 Monate bevor das Arbeitsverhältnis endet. Erfährst du kurzfristig, dass du deinen Arbeitsplatz verlierst, solltest du dich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend melden.
Das geht mittlerweile ganz bequem online über das Serviceportal der Arbeitsagentur. Man kann sich allerdings auch schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Eine weitere Alternative ist die Meldung über die gebührenfreie Service-Nummer 0800 4 555500. Nach der Arbeitsuchend-Meldung wird man von der Agentur für Arbeit dabei unterstützt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Es ist gut möglich, dass man bereits einen neuen Job in Aussicht hat bevor man tatsächlich arbeitslos wird.
So meldet man sich arbeitslos:
Sobald das Arbeitsverhältnis wirklich beendet ist, gilt man als arbeitslos. Dann muss erneut eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen – dieses Mal jedoch meldet man sich arbeitslos. Und zwar spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass man Arbeitslosengeld bekommt. Am besten meldet man sich persönlich arbeitslos und nimmt seinen Personalausweis mit zur Arbeitsagentur. Besitzt man einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen anderen elektronischen Identifikationsnachweis, kann man sich außerdem online arbeitslos melden.
Arbeitsagentur: In diesen Berufen ist noch eine Stelle frei
Arbeitslosengeld: Wem steht es zu und wie viel bekommt man?
Eine Kündigung bedeutet immer finanzielle Einbußen. Damit diese nicht ganz so hoch ausfallen, sollte man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Wichtig zu wissen: Arbeitslosengeld bekommt man nicht automatisch sobald eine Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Ebenso wie beispielsweise beim Antrag auf Kindergeld, ist es erforderlich, sich aktiv zu bemühen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Sofern man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosen-Meldung für mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld; man erfüllt die so genannte Anwartschaftszeit. Arbeitslosengeld kann man jedoch nur dann erhalten, wenn man sich vorher arbeitslos gemeldet hat. Zudem muss man in der Lage sein, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden pro Woche) nachzugehen. Eine weitere Auflage: Betroffene müssen gewillt sein, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und dabei mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten. Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann online ausgefüllt werden, oder man fordert das Formular telefonisch an. In der Regel reicht es aus, den Antrag etwa 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, erhält man das Arbeitslosengeld rückwirkend zum Monatsende.
Mittels einer Berechnung wird festgestellt, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird. Hier kommt es auf das vorherige Brutto-Entgelt der vergangenen 12 Monate an. Vereinfacht gesagt erhält man monatlich etwa 60 % des vorherigen Gehalts. Bei mindestens einem Kind beträgt das Arbeitslosengeld 67 % des errechneten Leistungsentgelts. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, lässt sich vorab ermitteln, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird. Bezieher von Arbeitslosengeld, können ihre Einkünfte zudem aufstocken, indem sie einem Nebenjob nachgehen. Achtung: Man darf nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten! Auf ihr Nebeneinkommen haben Arbeitslose einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat. Sollte der Nebenverdienst über dieser Grenze liegen, wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Der Verdienst wird in Teilen gegengerechnet.
Was die Bezugsdauer anbelangt, so ist entscheidend, wie lange man versicherungspflichtig beschäftigt war, aber auch wie alt man beim Entstehen des Anspruchs ist. Hier gilt: Ist man jünger als 50 Jahre, kann man höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Ab 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an.
Chancen auf dem Arbeitsmarkt nutzen!
In manchen Fällen kann eine Kündigung auch die Chance sein, sich beruflich neu zu erfinden. Und dabei kann man sogar tatkräftige Unterstützung erhalten. Sofern eine Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann, können Arbeitslose finanzielle Unterstützung bekommen. So lässt sich etwa eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Auch während einer Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt.