Wenn es um Geldanlagen für die eigenen Kinder geht, ist die sogenannte Mündelsicherheit ein enorm wichtiger Aspekt. Was bedeutet das? Ein Vormund darf die Gelder seines minderjährigen Mündels, nicht in riskante Anlagen, wie etwa Aktien oder Anleihen investieren. Geregelt ist das durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wählt man also keine mündelsichere Geldanlage für sein Kind, kann das tatsächlich Konsequenzen haben.
Diese zeigen sich spätestens, wenn man zu einem gewissen Zeitpunkt, über das ersparte Geld verfügen möchte. Doch welche Geldanlagen gelten denn gesetzeskonform als mündelsicher?
Um als Eltern unterscheiden zu können, welche Geldanlagen für die Kinder mündelsicher sind und welche nicht, reicht ein Blick auf die Risikoeinstufung. Als mündelsicher gelten sämtliche Geldanlagen, bei denen ein Kapitalverlust grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Das sind in der Regel verzinsliche Anlagen, unabhängig davon, ob es sich um eine feste oder eine variable Verzinsung handelt. Beliebte mündelsichere Geldanlagen sind in diesem Zusammenhang festverzinste Bundeswertpapiere oder auch Sparbücher, Tagesgeld- sowie Festgeldkonten.
Diese Anlageformen sind ausdrücklich vom Gesetzgeber als mündelsicher erklärt worden, sodass Eltern das Geld ihrer Kinder bedenkenlos anlegen können. Gesetzlich ist der Umgang mit dem so genannten “Mündelgeld” in § 1805 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Wer bei der Geldanlagenwahl von konservativen Anlagen, wie Tagesgeld- oder Festgeldkonto absehen möchte, benötigt hierfür (auch wenn es überrascht) eine gesonderte Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Diese Regelung greift immer dann, wenn das betroffene Mündelgeld in Summe eine Grenze von 3.000 Euro überschreitet.
Bundesanleihen, Tagesgeld und Festgeld
Gerade im derzeitigen Niedrigzinsumfeld, sind mündelsichere Geldanlagen, wie Bundesanleihen, Tagesgeldkonten oder Festgeld, hinsichtlich ihrer Rendite natürlich nicht sonderlich attraktiv. Trotzdem sind diese Beispiele aktuell in vielen Fällen höher verzinst, als die Inflationsrate. Das erste Kinderkonto ist in der Regel deshalb ein klassisches Sparbuch, beziehungsweise Tagesgeldkonto, da es hier keine gesetzlichen Einschränkungen, sowie eine tägliche Verfügbarkeit gibt.
Zu beachten gilt jedoch, dass nur wenige Banken Tagesgeldkonten für Kinder anbieten. Für die Mündelsicherheit ist es jedoch Voraussetzung, dass das Konto auf den Namen der/des Minderjährigen läuft.
Mündelsicherheit geht ganz leicht:
Der Aspekt Sicherheit ist den meisten Eltern im ersten Schritt wichtiger, als die Realisation einer gewissen Renditeerwartung. Das Geld der Kinder, beispielsweise Tauf- oder Geburtstagsgeld, soll im Regelfall sicher und unkompliziert auf den Namen des Kindes “geparkt” werden. Klassische mündelsichere Geldanlagen sind eher konservativ und traditionell. Dabei sind sie trotz aktueller Niedrigzinsen bei Eltern immer noch hoch im Kurs.
Da die gesetzlichen Vorschriften für Mündelgeld auch für andere gesetzliche Vertreter, beispielsweise für Betreuer gelten, wählen übrigens auch die meist eine der genannten mündelsicheren Anlageformen. Der Betreuungsauftrag sieht letztlich nicht vor, dass das Mündelgeld mit einer möglichst hohen Renditewahrscheinlichkeit angelegt werden soll.
Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang “Soziale Arbeit” studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins. (Bild: © Chantal Reimann)